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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum

IMPRESSUM

 

 

 

geomarketing der Athesia Buch GmbH

Weinbergweg 7

I-39100 Bozen (BZ)

Tel. +39 0471 081066

info@geo-marketing.eu

www.geo-marketing.eu

MwSt.Nr. IT00853860211

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Steuer-, Rechts- und Verwaltungssitz:

Lauben 41

I-39100 Bozen (BZ)

Ges.-Kap. voll eingezahlt Euro 3.416.400,00

Handelskammer BZ 91831

Empfängerkodex A4707H7

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PEC-Adresse: athesiabuch.gmbh@pec.it

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nachfolgend geomarketing genannt.

 

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Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt und die Gestaltung der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Wir distanzieren uns daher ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Seiten in der Website der geomarketing inklusive aller Unterseiten.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB's:

 

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1. Haftungseinschränkung bzw. –Ausschluss

 

1.1 Obwohl die geomarketing stets bedacht ist, die Inhalte der Homepage im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit zu überprüfen, können Fehler in den Beschreibungen von Beherbergungsbetrieben, Leistungsbeschreibungen, Touren, Wegverläufen, interessanten Punkten, Ausflugszielen und anderen textlichen, sowie durch Bilder dargestellten Inhalten nicht zur Gänze ausgeschlossen werden.

1.2 Die Nutzung aller Inhalte, Wegbeschreibungen und Daten von www.geo-marketing.eu erfolgt daher ausschließlich auf eigene Gefahr und ist ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Jede anderweitige Verwertung und/oder Verwendung ist ohne schriftliche Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Nachahmungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

1.3 Die geomarketing bzw. www.geo-marketing.eu haftet weder für die Richtigkeit der Angaben zu Wegbeschreibungen und Tourenverläufen, noch für die Aktualität, Qualität und Vollständigkeit sowie Leistungsbeschreibungen in Text und Bild, dies unabhängig davon, ob die jeweilige Beschreibung von der Redaktion oder von Nutzern/Betrieben eingestellt wurde. Es wird festgehalten dass weder Autor noch Verlag keine Garantie für Richtigkeit der Angaben übernehmen. Eine Haftung für Schäden und/oder Unfällen wird aus keinem Rechtsgrund übernommen.

1.4 Es obliegt ausschließlich dem Nutzer sich vor Beginn eines Urlaubes/Aktivität über den aktuellen Zustand des Betriebes sowie über etwaige Gefahren des geplanten Urlaubes/Aktivität zu informieren. Ebenso ist der Nutzer für die Einhaltung von lokalen Gesetzen, Bestimmungen, Verboten und Einschränkungen selbst verantwortlich.

1.5 Da jeder Beherbergungsbetrieb über eigene Zugangsdaten verfügt ist die geomarketing nicht verpflichtet, die Daten und Bilder, welche ihre registrierten Nutzer veröffentlichen, auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit zu überprüfen. geomarketing bzw. übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung jeglicher Art.

1.6 Bei Angeboten und Dienstleistungen Dritter gelten die Geschäftsbedingungen und Hinweise zur Haftung der jeweiligen Anbieter. geomarketing selbst übernimmt keine Haftung für die Inhalte, Dienstleistungen und Angebote Dritter auf den von geomarketing betriebenen Webseiten. geomarketing ist nicht verantwortlich für die Inhalte von anderen Seiten auf die von www.geo-marketing.eu und anderen betriebenen Websiten aus verlinkt ist.

 

2. Wander-& Landkarten - Tourenbeschreibungen usw.

 

2.1 Die geomarketing übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Landkarten und der zugrundeliegenden Daten. Die Benutzung erfolgt vom Nutzer auf eigene Gefahr. Obwohl sämtliche Daten und Karten mit Sorgfalt erstellt wurden und sich Autor und Verlag um zuverlässige Informationen bemüht haben kann keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden. Eine Haftung für Schäden und/oder Unfälle wird aus keinem Rechtsgrund übernommen. Wanderer und alle Kartenbenützer müssen darauf achten, dass aufgrund ständiger Veränderungen die Wegzustände bezüglich Begehbarkeit sich nicht mit den Angaben in den Karten/Daten decken müssen.

2.2 Wir übernehmen des Weiteren keine Gewähr für Reproduktionen oder Duplikaten von in den Einschaltungen enthaltenen Markenzeichen, Zeichnungen, Fotos und Bildern.

 

3.Vertragsformular, Änderungen

 

3.1 Änderungen des Vertragsformulars durch den Beherbergungsbetrieb sind unzulässig. geomarketing ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, sich jederzeit regelmäßig, spätestens alle 14 Tage, über die aktuellen AGB zu unterrichten. Ist der Partner mit der Änderung der AGB‘s nicht einverstanden, ist er berechtigt, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 21 Kalendertagen ab Onlinestellung der geänderten AGB zu kündigen. Kündigt der Beherbergungsbetrieb, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in welchem die Kündigung zugeht. Kündigt er nicht, gelten die jeweils aktualisierten AGB.

 

4. Übertragung des Vertrages als Ganzes; Einbindung in andere Systeme

 

4.1 Die geomarketing hat jederzeit das Recht, diesen Vertrag an alle Firmen zu übertragen.

 

5. Bildmaterial, Texte und Leistungsbeschreibungen

 

5.1 Bildmaterial, Texte und Leistungsbeschreibungen der Beherbergungsbetriebe können jederzeit selbst und kostenlos über eingestellt bzw. ausgetauscht werden. Erteilt der Beherbergungsbetrieb den Auftrag diverse Änderungen und/oder Ergänzungen durch das geomarketing Team auszuführen werden diese ausnahmslos mit dem gegenwertigen Stundensatz verrechnet. Diese Regelung gilt auch für die vom Verlag vertriebenen App's, Websiten und Geo-CMS Systeme sowie sämtliche Printprodukte im weitesten Sinne.

5.2 Die geomarketing ist berechtig die Daten im geomarketing System, weiteren Vertriebskanälen und damit verbundenen Marketing-Aktionen, Fotos, Grafiken und Logos von den Internetseiten des Partners herunterzuladen und kostenfrei zu verwenden.

5.3 Der Beherbergungsbetrieb garantiert, dass alle an geomarketing (und vorher Athesia-Tappeiner Verlag und Alpenwelt Verlag) gelieferten Fotos, Grafiken, Logos oder heruntergeladene Dateien frei von Rechten Dritter sind, die eine uneingeschränkte Nutzung durch geomarketing. Außerdem ist die uneingeschränkte Nutzung für alle anderen Produkte des Verlages im Print und Digitalbereich ohne Kostenerstattung möglich, dies gilt uneingeschränkt für Produkte des Verlages oder die durch den Verlag vertrieben werden (dies betrifft sowohl kostenlose Produkte, als auch Produkte die verkauft werden).

 

6. Schadensersatzforderungen

 

6.1 Die geomarketing hat das Recht, zu jeder Zeit die Produkte zu verbessern, modifizieren, verändern, nicht verfügbar zu machen, testen, warten und reparieren, ohne dabei eine Haftung oder Verpflichtung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb/Nutzer einzugehen.

 

8. Schlussbestimmungen

 

8.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Im Zweifelsfalle findet das italienische BGB Gültigkeit.

8.2 Jede Änderung der AGB’s bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und muss vom gesetzlichen Vertreter der geomarketing original unterzeichnet werden.

 

10. Gegenstand der Bedingungen

 

Gegenstand der Bedingungen ist die Überlassung von Standardanwendersoftware und sonstige von der geomarketing (und vormals Athesia-Tappeiner Verlages und / oder Alpenwelt Verlages) oder Zulieferern entwickelte Softwareprodukte, nachstehend "Programme" genannt, sowie die Unterstützung beim Einsatz dieser Software durch den Verkäufer (nachstehend als Lizenzgeber oder geomarketing bezeichnet).

 

11. Leistungsumfang

 

Die Programme werden dem Anwender einschließlich verbaler Programmbeschreibung und Bedienungsanweisung zur Verfügung gestellt. Die Erfassung von Stammdaten sowie ähnliche Vorarbeiten oder die Lieferung der ggf. erforderlichen Datenträger gehören nicht zum Leistungsumfang.

 

12. Leistungen gegen gesonderte Berechnung

 

Der Lizenzgeber wird die nachfolgenden Leistungen entsprechend seinen Möglichkeiten auf Anforderung des Anwenders zu den jeweils gültigen Bedingungen erbringen: Installation, Einweisung, Unterstützung per Fernbetreuung und Telefon, Beratung bei der Fehlerbeseitigung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Bei derartigen Leistungen behält der Anwender die volle Gesamtleistung, Aufsicht und Verantwortung für die Tätigkeit, bei der er durch die Mitarbeiter des Lizenzgebers unterstützt wird. Eigenverantwortliche Programmerstellung durch den Lizenzgeber gilt nicht als Unterstützung im Sinne dieser Bestimmungen. Obengenannte Leistungen werden einzeln erfasst und abgerechnet.

 

14. Durchführung

 

Die Arbeiten des Lizenzgebers erfolgen in der Regel während der Bürostunden in den Räumen des Lizenzgebers oder in Ausnahmefällen nach Absprache in den Räumen des Anwenders. Im letzteren Fall sind Fahrzeiten und Fahrtkosten gesondert zu vergüten. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung zu beauftragen. Der Anwender erhält das Recht, die vom Lizenzgeber überlassenen Programme nebst Programmunterlagen selbst zu nutzen. Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe jedweder Art in die Programme sind nicht gestattet. Alle Rechte an den Programmen und der Dokumentation - im Original oder in Kopie - bleiben bei der geomarketing oder dessen Zulieferern. Die Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag, insbesondere die Weitergabe eines Programmes oder Programmunterlagen (egal ob in Original oder Kopie) an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers. Bei jeder Zuwiderhandlung des Anwenders in Bezug auf Schäden missbräuchlicher Nutzung der Programme behält sich geomarketing vor, einen ersten Schadensersatz/Pönale in Höhe von EUR 49.000,00 einzuheben.

 

15. Zahlungsbedingungen

 

Kosten für vom Lizenzgeber für notwendig erachtete Reisen zum Anwender sowie Mehrkosten für Leistungen, die der Lizenzgeber extra erbringt, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise für Programme der geomarketing oder dessen Zulieferern verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer Die Zahlung hat zu vereinbarten Zahlungskonditionen auf das von geomarketing bekanntgegebene Konto zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden von geomarketing Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. berechnet. Für jede Mahnung ist geomarketing berechtigt, einen Betrag von EUR 11,00 zzgl. MwSt. zu berechnen. Darüber hinaus ist geomarketing berechtigt, zur Hereinbringung der offenen und fälligen Forderungen entweder die Dienste des KSV von 1870, eines Rechtsanwaltes oder eines konzessionierten Inkassobüros in Anspruch zu nehmen. Der jeweilige Vertragspartner verpflichtet sich, hierfür anfallende Kosten zu bezahlen.

 

16. Gewährleistung

 

Dem Anwender ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen und dem zugehörigen sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden können. Der Lizenzgeber behebt binnen angemessener Frist kostenlos Programmängel. Kann bei Überprüfung durch den Lizenzgeber der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der Anwender die Kosten der Prüfung, insbesondere bei Fehlbedienung des Programmes. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Anwender selbst geändert wurden.

 

17. Haftungsumfang

 

geomarketing oder falls Zulieferer die Software liefern, haften diese direkt, haftet ausschließlich für Qualität, Leistungsfähigkeit, Benutzbarkeit oder Eignung des Programmes für die entsprechende kommerzielle Anwendung desselben. Es besteht keine Haftung oder Garantie bezüglich der Programmhandhabung bzw. der Ergebnisse der Programmbenutzung im Hinblick auf Korrektheit, Genauigkeit oder ähnliches.

 

18. Gefahrtragung bei Versand; Bearbeitungsgebühr

 

Versandart bzw. Versandweg unterliegen der Wahl von geomarketing. Ab dem Zeitpunkt des Versandes des Programmes/der Hardware oder des Produktes geht die Gefahr auf den Besteller über. Eine eventuell vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn das Programm innerhalb dieser Frist von geomarketing oder deren Zulieferern abgeschickt wird. Alle Lieferungen, einschl. etwaiger Rücklieferungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sämtliche von geomarketing ausgezeichneten Preise verstehen sich exkl. MwSt., Verpackung, Fracht und eventueller Versicherung.

 

19. Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Softwareprogrammes/der Ware durch den Besteller verbleibt dieses im Eigentum von geomarketing. Ein Programm von geomarketing oder dessen Zulieferern darf vom Besteller auch nach vollständiger Bezahlung weder verkauft, vermietet noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden.   

 

20. Haftungsausschluss

 

geomarketing oder deren Zulieferer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Gewinneinbußen direkter oder indirekter Folgeschäden, die aus der Nutzung bzw. unsachgemäßer Nutzung des Programmes entstehen, auch wenn geomarketing oder deren Zulieferer seitens des Bestellers von der Möglichkeit derartiger Schäden unterrichtet wurde. Dies gilt auch gegenüber allfälliger Ansprüche Dritter.

 

21. Allgemeine Bestimmungen

 

geomarketing oder dessen Zulieferer garantiert, dass die gelieferte Hardware frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Der Anwender bzw. Besteller eines Programmes von geomarketing oder dessen Zulieferern nimmt zur Kenntnis, dass das Programm, zur Verfügung gestellte Inhalte, die Handbücher und anderes Begleitmaterial Eigentum von geomarketing oder den Zulieferern ist und der Anwender bzw. Besteller nur ein Nutzungsrecht an diesem erwirbt.

 

22. Gerichtsstandsvereinbarung

 

Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften zwischen geomarketing und dem Anwender/Besteller wird, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, das Bezirksgericht Bozen / Italien als das ausschließlich sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Sofern Zulieferer involviert sind, obliegt die Wahl des Gerichtsstandortes und des Anwendung findenden Rechtes der geomarketing, dieser kann entweder am Sitz der geomarketing sein, am Sitz des Zulieferers oder am Sitz des Bestellers.

 

23. Impressum

 

Die geomarketing oder deren Zulieferern nimmt sich hiermit das Recht, bei sämtlichen entwickelten Softwareanwendungen als Entwickler aufzuscheinen. Diese Vorschrift beinhaltet zumindest die Angabe des Firmennamens geomarketing oder der/des Zulieferers; diese Auskunft kann bei geomarketing eingeholt werden, sofern geomarketing deren Angabe erforderlich sieht.

 

 

 

Bedingungen für Wartung & Nutzungsvereinbarungen

 

1. Gegenstand der Bedingungen

 

Gegenstand dieser Bedingungen ist die Wartung von Programmen, Nutzung von Content und Software der geomarketing (direkt oder indirekt über die Weitervergabe an einen Zulieferer) nachfolgend nur mehr geomarketing Programme genannt.

 

2. Leistungsumfang

 

a) Wartung

 

Gewartet wird jeweils die letzte Version eines geomarketing Programmes. Die Wartung umfasst die Beseitigung von Programmmängeln hinsichtlich derer kein Gewährleistungsanspruch mehr besteht, weiters die laufende Verbesserung und Veränderung der Programme in ihrem organisatorischen Ablauf.  Im Zuge dieser Veränderung kann es auch zu organisatorisch bedingtem Wegfallen und kurzfristigen Ausfällen der Software oder  von Teilen der Software kommen, ohne dass die Grundausrichtung geändert wird. Der Besteller ist nicht berechtigt deshalb die Wartungskosten zu kündigen, zu vermindern oder diese später zu bezahlen. Es obliegt ausschließlich der geomarketing oder deren Zulieferern zu entscheiden, welche Verbesserungen er in Wartungsverträge inkludiert, welche Zusatzfunktionen gegen ein Entgelt zusätzlich vom Kunden erworben werden können.

 

b) Betreuung

 

geomarketing und/oder deren Zulieferer wird den Anwender über ergänzende Softwareprodukte informieren, die im Zusammenhang mit dem gewarteten Programm stehen.

 

3. Leistungen gegen gesonderte Berechnung

 

Neben dem Programmpreis werden Transport-, Installations- und Einarbeitungskosten gesondert verrechnet. Werden Leistungen, welche über den Wartungsvertrag hinausgehen, vom Anwender bestellt, so werden auch diese gesondert verrechnet. 

 

4. Durchführung

 

Die Arbeiten erfolgen in der Regel während der Bürostunden in den Räumen von geomarketing oder deren Zulieferern (im In- oder Ausland) oder in Ausnahmefällen in den Räumen des Anwenders. Im letzteren Fall werden die Wegzeiten für Hin- und Rückfahrt gesondert verrechnet.

 

5. Zahlungsbedingungen

 

Die monatliche Gebühr wird jeweils für 12 (zwölf) Monate im Voraus berechnet und ist bei Zugang der Rechnung fällig. Sollte die Wartung ausnahmsweise in den Räumen des Anwenders stattfinden, wird dies extra in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Wartungskosten hat binnen 8 Tagen ohne Abzug, nach erfolgter Rechnungslegung auf das von geomarketing bekanntgegebene Konto zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden von geomarketing Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. berechnet. Für jede Mahnung ist geomarketing berechtigt, einen Betrag von EUR 11,00 zzgl. MwSt. zu berechnen. Darüber hinaus ist geomarketing berechtigt, zur Hereinbringung der offenen und fälligen Wartungskosten entweder die Dienste des KSV von 1870 oder eines konzessionierten Inkassobüros in Anspruch zu nehmen. Der jeweilige Vertragspartner verpflichtet sich, hierfür anfallende Kosten zu bezahlen.

 

6. Gewährleistung

 

geomarketing oder dessen Zulieferer behebt/-en binnen angemessener Frist kostenlos Programmängel an von geomarketing oder Zulieferern gewarteten Programmen. Kann bei Überprüfung kein Mangel, der auf geomarketing oder Zuliefereren zurückgeführt werden kann, festgestellt werden, so trägt der Anwender die Kosten der Prüfung (inklusive Nebenkosten). Dies gilt auch für Mängel, die durch fehlerhaften Gebrauch des Programmes durch den Anwender entstanden sind. Die Gewährleistung entfällt für Programme oder Programmteile, die vom Anwender geändert oder aufgelassen wurden. Kündigungen vor Ablauf der Vertragsdauer sind nur mit Einverständnis von geomarketing möglich. Sofern geomarketing einer Kündigung zustimmt, sind weitere Ansprüche des Anwenders gegen geomarketing oder dessen Zulieferern ausgeschlossen, insbesondere solche von Schäden durch Fehlbedienung des Programmes.

 

7. Haftung

 

geomarketing oder dessen Zulieferer haftet nicht für Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten. Es besteht kein Haftungsanspruch bei Datendiebstahl und konzentrierten Hackerangriffen. geomarketing oder dessen Zulieferer übernimmt eine Haftung nur soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Der Anwender stellt geomarketing oder dessen Zulieferern von allen Ansprüchen Dritter frei.

 

8. Kündigung / Auflassen eines geomarketing Programmes / Jahres- und Mehrjahresverträge

 

Mehrjahresverträge: Hierbei verpflichtet sich der Kunde für eine im Vertrag oder der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitspanne eine jährliche oder monatliche vorab definierten Betrag für Wartung, Hosting, Nutzung von Inhalten oder andere Leistungen zu bestellen und zu bezahlen. Die geomarketing seinerseits garantiert den Betrag wie im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben zu halten (falls keine Anpassungen vorgesehen sind - wird auch auf die Anpassung der Lebenshaltungskosten verzichtet), nicht jedoch die geomarketing Programme für den gesamten angegebenen Zeitraum zu warten oder weiterzuentwickeln.

 

Der geomarketing steht es frei zu entscheiden, ob und welche Weiterentwicklungen in den Wartungskosten enthalten sind und welche etwaigen Sonderfunktionen aufpreispflichtig sind. Genauso verhält es sich mit Inhalten, die über eine Verwendungs- und/oder Reproduktionsgebühr zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt werden.

 

Der geomarketing steht es jederzeit frei - Programme und Software - nicht mehr weiterzuentwickeln und/oder auch ganz aufzulassen, Wartungsverträge (auch mehrjährige) dürfen nur bis zum Zeitpunkt des Auflassens eines geomarketing Programmes verrechnet werden, etwaige Differenzen von bereits vorab bezahlten Wartungen werden anteilsmäßig und ohne Verzinsung an den Kunden rückerstattet. Sofern absehbar wird, dass ein geomarketing Programm ausläuft, kann der geomarketing die Verrechnung anteilsmäßig vornehmen oder auflassen, hier ein Beispiel: Ein Wartungsvertrag der über den Zeitraum von 3 Jahren läuft wird am 1. Juli eines jeden Jahres - einmal jährlich - verrechnet. Nach zwei Jahren entschließt sich die geomarketing das Programm zum 31.12 aufzulassen. In diesem Beispiel erfolgt die letzte Verrechnung über die um 50% verminderte Jahrespauschale, da das geomarketing Programm ein halbes Jahr (also 50%) vor Ablauf des Mehrjahresvertrages aufgelassen wird. Dem Kunden stehen keine Entschädigungen irgendeiner Art zu, bis auf die Rückerstattung der evtl. vorab bezahlten, reinen Wartungskosten. Hier ein Beispiel: hätte der Kunde die gesamten 3 Jahre für die Wartung vorausbezahlt, so würde er 16,6% der Wartungskosten zurückerstattet bekommen, da das geomarketing Programm nach der Dauer von 2,5 Jahren aufgelassen wird und der Kunde für 3 Jahre bezahlt hat.

 

9. Allgemeines

 

Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung. Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften zwischen geomarketing und dem Anwender/Besteller wird, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, das Bezirksgericht Bruneck/ Italien als das ausschließlich sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Sofern Zulieferer involviert sind, obliegt die Wahl des Gerichtsstandortes und des Anwendung findenden Rechtes des geomarketing, dieser kann entweder am Sitz des geomarketing sein, am Sitz des Zulieferers oder am Sitz des Bestellers.

 

Sofern der Zulieferer bekannt gegeben wird, gelten automatisch auch diese Allemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sofern Formulierungen sich widersprechen, widersprüchlich oder nicht einfach verständlich formuliert wurden, obliegt es ausschließlich der geomarketing diejenige zu bestimmen, welche Anwendung findet, ausgenommen sind jene Auslegungen, welche von geomarketing vor Unterzeichnung des Vertrages / der übermittelten Bestellung schriftlich auf spezielle Kundenanfrage erläutert wurden.

 

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Nutzungsbedingungen zur Internetpräsenz

 

 

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

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